#Paderborn – Am späten Donnerstagabend (27.04., 22.45 Uhr) wurde die Polizei nach Abschluss der Veranstaltung über eine Auseinandersetzung auf dem Kirmesgelände am Maspernplatz zwischen einer Gruppe junger Männer und Schaustellern informiert. Dabei wurde auch ein Messer eingesetzt, durch das ein Schausteller verletzt wurde.

Zur Tatzeit hatten bereits die Aufräumarbeiten um den Festplatz des Lunaparks begonnen, ein Betrieb fand nicht mehr statt. Auf dem Maspernplatz hielten sich noch etwa 20 bis 30 überwiegend junge Männer auf. Diese waren zum Teil erheblich alkoholisiert.

Einige der verbliebenen Besucher begannen dann, gegen mehrere geschlossene Buden zu schlagen. Daraufhin wurden sie von einem 46-jährigen Schausteller aufgefordert, dies zu unterlassen.

Aus dieser Situation entspann sich eine zunächst verbale Auseinandersetzung, in deren Folge ein 24-jähriger Mann, der in Paderborn lebt, ein Messer zog und den 46-jährigen Mitarbeiter damit bedrohte. Dieses bemerkten weitere Schausteller und verbliebene Besucher, die zu der Gruppe dazu kamen.

Es entwickelte sich dann unter den teilweise deutlich unter Alkohol stehenden Personen eine körperliche Auseinandersetzung, bei der ein weiterer 39-jähriger Schausteller, der den Streit schlichten wollte, durch einen Faustschlag des 24-jährigen Beschuldigten leicht verletzt wurde.

Der Tatverdächtige lief dann zunächst rückwärts davon und stach im Weglaufen mit dem Messer einmal auf einen 42-jährigen Schausteller ein, der etwas abseits der Auseinandersetzungen stand. Dieser wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Der Beschuldigte lief zunächst davon, kehrte aber kurze Zeit später wieder zurück. Er konnte noch am Tatort vorläufig festgenommen werden. Der 24-Jährige wurde zur Polizeiwache Paderborn gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Der verletzte 42-Jährige wurde mit einem Rettungswagen in das St. Vincenz Krankenhaus gebracht, der 39-jährige Verletzte begab sich selbständig in ärztliche Behandlung.

Gegen den Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung, Gefährlicher Körperverletzung sowie Einfacher Körperverletzung eingeleitet.

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