München/Erfurt, – Gestern kam es auf der Schnellfahrstrecke zwischen München und Erfurt zu einem gefährlichen Zwischenfall, als ein ICE gegen 13:00 Uhr mit einer Drohne kollidierte. Die Bundespolizei wurde umgehend informiert und leitete sofortige Ermittlungen ein. Der Unfall ereignete sich auf Höhe des Amtes Wachsenburg, als der Zug mit einer Geschwindigkeit von rund 200 km/h unterwegs war.
Ersten Erkenntnissen zufolge handelte es sich bei dem Flugobjekt um eine unbemannte Drohne. Der Lokführer eines nachfolgenden Zugs bestätigte den Vorfall und entdeckte die Drohne auf den Gleisen sowie ein Kind in der Nähe des Unfallortes. Als die Einsatzkräfte am Streckenabschnitt zwischen Thörey und Eischleben eintrafen, konnten weder die Drohne noch das Kind aufgefunden werden.
Aus Sicherheitsgründen wurde der betroffene Streckenabschnitt gesperrt, die Bahnstrecke jedoch gegen 13:30 Uhr wieder freigegeben. Der beschädigte ICE wurde am nächsten Halt auf mögliche gravierende Schäden überprüft, dabei stellte sich heraus, dass eine Scheibe des Zuges in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Zug konnte dennoch seine Fahrt fortsetzen.
Die Bundespolizei ermittelt derzeit wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Sachbeschädigung. Der verantwortliche Drohnenpilot ist bislang unbekannt. Es wird vermutet, dass es sich bei dem Vorfall um fahrlässiges Handeln handelt, dennoch war die Situation für den Bahnverkehr äußerst gefährlich.
Die Bundespolizei betont erneut die großen Gefahren, die von Hindernissen auf Schnellfahrstrecken ausgehen. Bei Geschwindigkeiten im hohen dreistelligen Bereich sind lange Bremswege erforderlich, und im Ernstfall könnten Kollisionen mit schwerwiegenden Folgen unvermeidbar sein. Züge sind nicht in der Lage, rechtzeitig zu stoppen, wenn unerwartete Hindernisse wie Drohnen oder Personen die Gleise betreten.
Unbemannte Fluggeräte haben in sensiblen Bereichen der Bahn-Infrastruktur nichts zu suchen, da sie nicht nur den Betrieb gefährden, sondern auch kostenintensive Einsätze sowie mögliche Schadensersatzforderungen zur Folge haben können.