„Süßes oder es gibt Saures“ – an Halloween, dem Abend vor Allerheiligen, in gruseligen Kostümen von Haus zu Haus zu ziehen, Süßigkeiten zu fordern und Streiche zu spielen, erfreut sich einiger Beliebtheit. Die Polizei rät allen Grusel-Fans, Halloween friedlich und ohne Grenzüberschreitungen zu feiern.

Es gibt Streiche, die nicht lustig, sondern strafbar sind. Sollten Streiche die Grenze zu Straftatbeständen überschreiten, drohen Konsequenzen. Wer beispielsweise den Briefkasten des Nachbarn mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Farbe besprüht, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Denn solche Streiche sind Sachbeschädigungen und keine Kavaliersdelikte und werden von der Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt! Auch wer bei einem „Streich“ nur dabei gewesen ist, muss möglicherweise mit Konsequenzen rechnen.

Die Polizei appelliert an Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu unangenehmen Folgen kommt!

Alle, die an Halloween mit einer gruseligen Verkleidung und ihrer Forderung nach Süßem nicht so viel Erfolg haben, können vielleicht am Martinsabend mit einer leuchtenden Laterne und einem Martinslied eher überzeugen…

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