Stelle – In der Nacht zu gestern, 12.2.2025, ging bei der Polizei in Hessen telefonisch ein Hinweis auf eine zu dem Zeitpunkt noch unbekannte Person ein, die in einem Telefonat einen möglichen Anschlag andeutete. Ermittlungen ergaben, dass sich der Mann in der Gemeinde Stelle aufhalten könnte. Die weiteren polizeilichen Maßnahmen wurden daher von der Polizeiinspektion Harburg übernommen.

Im Zuge weiterer Ermittlungen konnte ein 30-jähriger Mann als mutmaßlicher Anrufer identifiziert werden. Nachdem feststand, in welcher Wohnung in Stelle sich der Mann, der eigentlich in Nordrhein-Westfalen wohnhaft gemeldet ist, aufhielt, erließ das zuständige Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss.

Gegen 16:40 Uhr erfolgte der Zugriff durch Spezialkräfte. Hierzu mussten der Bardenweg und eine angrenzende Straße kurzzeitig gesperrt werden. Der 30-Jährige konnte unverletzt in Gewahrsam genommen werden. Ein Zeuge, der sich ebenfalls in der Wohnung aufhielt, wurde zur weiteren Befragung mit zur Dienststelle genommen. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten Schriftstücke, die nun vom Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte genauer überprüft werden. Zudem stellten die Beamten das vom Tatverdächtigen genutzte Telefon, eine Softair-Pistole und ein Messer sicher.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet. Aktuell befindet er sich im Polizeigewahrsam. Die Ermittlungen dauern an.

Weitere Meldung dazu:

Der 30-Jährige, der gestern durch Spezialkräfte in Gewahrsam genommen wurde, kommt in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung.

Nachdem ein Richter des Amtsgerichts Winsen sich gemeinsam mit einem Arzt ein Bild von dem Mann gemacht hatte, erließ dieser einen entsprechenden Beschluss.

Der 30-Jährige hatte am Vortag eine Zeugin telefonisch kontaktiert und davon gesprochen, dass er eine Waffe hätte und „etwas Großes“, so wie in Solingen, passieren könne. Weiter gab er viele unzusammenhängende, teils wirre Äußerungen von sich.

Die gestern durchgeführten Durchsuchungen wurden auf Initiative der Polizei vom Amtsgericht Winsen als Maßnahme zur Gefahrenabwehr nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz beschlossen.

Im Weiteren werden die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Lüneburg zugeleitet, die dann über die strafrechtliche Relevanz hinsichtlich der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat entscheidet.

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