Stuttgart – Am Morgen des 13. Januar 2025 verstarb in Bruchsal ein 48-jähriger Mann infolge eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs.

Zu dem Schusswaffengebrauch kam es, als der Betroffene mit polizeilicher Unterstützung aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe von seinem Wohnort in Bruchsal in eine psychiatrische Klinik verbracht werden sollte.

Der Mann, der auf vorheriges Klingeln und Klopfen nicht reagierte, griff die im Einsatz befindlichen Beamten unmittelbar an, nachdem die Polizeibeamten die Wohnungstüre von außen geöffnet hatten. Hierbei war der Mann mit einem Messer und einem Fleischerbeil bewaffnet. Es kam zum Einsatz eines Polizeihundes und zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der hierbei Getroffene wurde durch die bereits am Einsatzort befindlichen Rettungskräfte sofort versorgt, verstarb jedoch noch vor Ort.

In Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Karlsruhe führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Ermittlungen. Über diese Mitteilung hinausgehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.

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