Essen – 45131 E.-Rüttenscheid: Anlässlich des am Wochenende (28.- 30. Juni) stattfindenden Bundesparteitages der AfD in der Grugahalle wurden zahlreiche Gegendemonstrationen bei der Polizei angezeigt, zu denen Demonstranten aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet werden.
Die große Mehrheit wird friedlich ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben. Dennoch liegen der Polizei Erkenntnisse vor, dass unter anderem Blockadeaktionen zur Verhinderung des AfD Bundesparteitages geplant sind.
Friedliche Proteste sind ein Zeichen einer funktionierenden Demokratie und zeigen wie wichtig die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 des Grundgesetzes ist.
Unfriedliche Proteste hingegen, insbesondere Verhinderungsblockaden, die darauf abzielen den AfD Bundesparteitag zu stören oder zu verhindern, stellen eine Straftat dar und sind nicht durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt.
Störaktionen werden von der Polizei konsequent unterbunden und Straftaten (entschlossen) verfolgt.
Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die friedlich ihren Protest ausdrücken wollen, sich von derartigen Aktionen deutlich zu distanzieren.