Unna – Auf der Autobahn 44 sind am Mittwoch (24.7.2024, 20.15 Uhr) zwei Insassen eines Porsche vermutlich bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ums Leben gekommen.

Nach ersten Erkenntnissen der Autobahnpolizei und eines für die Aufnahme von schweren Verkehrsunfällen spezialisierten Teams verlor der Porsche-Fahrer auf der A44 in Richtung Kassel am Autobahnkreuz Dortmund / Unna bei hohem Tempo die Kontrolle und schoss von der linken Fahrspur der A44 auf eine Parallelfahrbahn in Richtung A1/Köln.

Der Porsche durchschlug mehrere Bäume und ging sofort in Flammen auf. Die beiden bisher nicht eindeutig identifizierten Insassen verbrannten dabei.

Das zweite an dem Rennen beteiligte Auto flüchtete. Zu diesem Pkw liegen Zeugenhinweise vor. Die Polizei ermittelt zu dem oder den Insassen. Weitere Angaben sind dazu aktuell nicht möglich.

Die Feuerwehr betreute an der Unfallstelle die Zeugen und Ersthelfer, die mitansehen mussten, wie der Porsche ausbrannte.

Die Polizei sperrte die Autobahn 44 für die Unfallaufnahme. Die Strecke ist inzwischen wieder frei. Gesperrt war die Auffahrt zur A1 bis 07.30 Uhr.

Update:

Aufgrund konkreter Angaben eines Zeugen zu einem zweiten an dem mutmaßlichen Rennen beteiligten Auto ermittelte die Polizei in den Abend- und Nachtstunden. Die Ermittlungen führten schnell auf die Spur eines 39-jährigen Mannes, der unter dem Verdacht steht, an dem Rennen beteiligt gewesen zu sein. Er flüchtete von der Unfallstelle.

Die Polizei nahm den Mercedes-Fahrer um 21.59 Uhr an seiner Wohnanschrift in Dortmund vorläufig fest und beschlagnahmte das Auto, den Führerschein, das Mobiltelefon und die Bekleidung des Mannes. Nach Abschluss der ersten Ermittlungen zum Tatverdacht und der Vernehmung wurde der Dortmunder in der Nacht wieder entlassen.

Die von der Polizei an der Unfallstelle gesicherten Spuren und die noch zu sichernden Daten aus der Bordelektronik des Porsches und des Mercedes sind Bestandteil weiterer umfangreicher Ermittlungen, mit denen die Polizei das Geschehen rekonstruiert.

Die Polizei ermittelt (§ 315 d Strafgesetzbuch: verbotenen Kraftfahrzeugrennen).

Weitere Angaben zum genauen Verlauf und zum Stand der mehrere Wochen dauernden Ermittlungen sind aktuell nicht möglich.

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