Verden/Osterholz – Obwohl sich die Lage in beiden Regionen stabilisiert hat, bleibt die Hochwassersituation in den Landkreisen Verden und Osterholz weiterhin angespannt. Seit dem Beginn des Hochwassers ist auch die Polizeiinspektion Verden/Osterholz diesbezüglich im Einsatz. Eine der Hauptaufgabe der Polizei besteht darin, den Hochwassertourismus einzudämmen. Die weiteren Aufgaben sind der Schutz der evakuierten Bereiche und der aufgebauten Sicherungsmaßnahmen gegen mögliche Deichbrüche.
Hochwassertouristen haben in beiden Landkreisen die Arbeit von Feuerwehr, THW und Rettungsdiensten teilweise behindert, indem sie in der Nähe der Einsatzbereiche parkten oder sich in unmittelbarer Nähe aufhielten.
Die aufgestellten Absperrungen und Absperrbänder hinderten viele Menschen nicht daran, trotzdem die Deichanlagen und gesperrte Bereiche zu betreten. Mehr als 100 Platzverweise und Aufforderungen zum Verlassen der Bereiche wurden ausgesprochen. Hinzu kamen noch knapp 20 Parkverstöße.
Neben den Parkverstößen und anderen Ordnungswidrigkeiten verstießen auch viele gegen das Betretungsverbot der Deichanlagen. Das Niedersächsische Deichgesetz sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Die genaue Höhe wird von den Landkreisen bestimmt.
Die Landkreise Verden und Osterholz einigten sich auf ein einheitliches Bußgeld für die Verstöße gegen das Deichbetretungsverbot. Für das Betreten der Deichanlagen setzten sie ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro fest. Im Wiederholungsfall oder vorsätzlichem Verhalten kann das Bußgeld verdoppelt werden.
Die Höhe des Bußgeldes soll dazu beitragen, den Hochwassertourismus weitestgehend zu unterbinden. Die Polizei wird weiterhin Kontrollen durchführen und entsprechende Verstöße ahnden.