Hamburg – Die Dienststelle der Polizei Hamburg für Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten (BMDA) führt derzeit in zwei voneinander unabhängigen Komplexen disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen mehrere aktive und ehemalige Polizeibeamte im Alter zwischen 44 und 61 Jahren. Es besteht der Verdacht schwerwiegender Verstöße gegen beamtenrechtliche Pflichten. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass ein Zusammenhang zwischen den beiden Verfahren besteht.
Den aktuellen Disziplinarermittlungen gingen staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen zwei Beamte voraus:
- Gegen einen Beamten der Wasserschutzpolizei wurde wegen eines mutmaßlichen waffenrechtlichen Verstoßes ermittelt, das Verfahren jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
- Ein Schutzpolizist wurde in einem separaten Verfahren aufgrund von Äußerungen in sozialen Medien wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führten zur Übergabe von Strafakten an die BMDA, die zehntausende Chatnachrichten aus einem Instant-Messaging-Dienst enthalten. Erste Auswertungen legen den Verdacht nahe, dass beide Beamte unabhängig voneinander in Einzel- und Gruppenchats Nachrichten mit fremdenfeindlichem, rassistischem, gewaltverherrlichendem und teilweise den Nationalsozialismus glorifizierendem Inhalt versandt und empfangen haben. Staatsanwaltschaftliche Ermittler hatten jedoch zuvor eine strafrechtliche Relevanz ausgeschlossen.
Zu den Chatpartnern zählen sowohl aktive als auch pensionierte Beamte der Schutz- und Wasserschutzpolizei.
Auf Basis dieser Erkenntnisse hat Polizeipräsident Falk Schnabel Disziplinarverfahren gegen insgesamt 15 aktive und pensionierte Beamte eingeleitet. In diesem Zusammenhang ordnete das Verwaltungsgericht Hamburg die Durchsuchung von Wohnungen und Diensträumen von sechs aktiven und drei pensionierten Beamten an. Diese Maßnahmen wurden nach umfangreicher Vorbereitung heute zeitgleich vollzogen. Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Datenträger als Beweismittel sichergestellt.
Zusätzlich hat Polizeipräsident Schnabel allen aktiven Beamten, die von den Durchsuchungen betroffen sind, sowie einem weiteren Beamten die Führung von Dienstgeschäften untersagt. Ihnen wurden Dienstwaffen und Dienstausweise abgenommen, zudem erhielten sie ein Zutrittsverbot für Polizeidienststellen ohne triftigen Grund.
Polizeipräsident Falk Schnabel erklärte:
„Diskriminierung, Gewaltverherrlichung und Fremdenfeindlichkeit haben in der Polizei Hamburg keinen Platz. Wir werden diese Vorwürfe lückenlos aufklären und alle notwendigen disziplinarrechtlichen Konsequenzen ziehen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, haben die Betroffenen das Vertrauen in die Polizei Hamburg schwer beschädigt – sowohl bei der Öffentlichkeit als auch bei ihren Kolleginnen und Kollegen, die täglich für unsere demokratische Grundordnung einstehen. Die Polizei Hamburg verpflichtet sich den Werten des Grundgesetzes. Daher rufe ich alle dazu auf, nicht wegzusehen, sondern entschieden einzuschreiten, wenn Äußerungen auftauchen, die diesen Werten widersprechen. Wir haben Instrumente wie das Beschwerdemanagement und die zentrale Hinweisaufnahme zu Rechtsextremismus geschaffen, um solche Fälle konsequent zu verfolgen. Menschen- und Verfassungsfeindlichkeit werden bei uns nicht toleriert.“
Die sichergestellten Beweismittel werden nun ausgewertet.