Hameln – Am Dienstag (10.09.2024) kam es in der Elisabeth-Belling-Gesamtschule zu einer Auslösung eines Amokalarms. Im Rahmen des Polizeieinsatzes konnte festgestellt werden, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, welcher mutwillig ausgelöst wurde.

Bereits drei Tage nach dem Vorfall, konnte am Freitag ein 13-Jähriger aus Hameln, welcher nicht die Elisabeth-Belling-Gesamtschule besucht, ermittelt werden.

Das am Dienstag eingeleitete Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten richtet sich nun gegen den 13-Jährigen. Ob der 13-Jährige zu der Tat angestiftet wurde, ist derzeit noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Obwohl eine Strafbarkeit erst mit der Vollendung des 14. Lebensjahres beginnt, dürfte der 13-Jährige mindestens für die Kosten des Einsatzes der Polizei zur Verantwortung gezogen werden. Diese Kosten belaufen sich voraussichtlich auf einen fünfstelligen Betrag.

Auch bei einem Fehlalarm können gesundheitliche Risiken auftreten. Betroffene können in Panik geraten und sich hierbei, oder auch im Rahmen der Evakuierung, Verletzungen zuziehen oder in einen Schockzustand geraten.

Pressesprecherin Stefanie Ockenfeld weist darauf hin: „Obwohl die Polizei jeden Alarm ernst nimmt, besteht dennoch das Risiko, dass unbeteiligte Schüler und Schülerinnen einen möglichen Echtfall durch vorhergegangene absichtlich ausgelöste Fehlalarme zukünftig nicht mehr ernst nehmen.“

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