Bad Oeynhausen – Wie bereits berichtet, wurde ein 18-Jähriger Syrer aus Bad Oeynhausen am Mittwoch, dem 26.06.2024, festgenommen. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht, für die tödlichen Verletzungen eines 20-jährigen Mindeners verantwortlich zu sein. Am Donnerstag, dem 27.06.2024, wurde ein Untersuchungshaftbefehl gegen ihn erlassen. Die Staatsanwaltschaft und die Mordkommission „Palais“ haben weitere Erkenntnisse bekannt gegeben.
Der 18-jährige Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld am Donnerstagnachmittag der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Bielefeld vorgeführt. Diese erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen vollendeten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Beschuldigte äußerte sich nicht zu den Tatvorwürfen.
Nach aktuellem Kenntnisstand soll die Gewalt gegen den verstorbenen 20-Jährigen ausschließlich von dem 18-jährigen Syrer ausgegangen sein. Der Beschuldigte ist bereits in der Vergangenheit durch Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmittel-Delikte aufgefallen.
Zu der Gruppe des Haupttäters gehören nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens drei weitere 18-jährige Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Anzahl der möglichen Tatbeteiligten am Tatort und mögliche weitere Straftaten zum Nachteil anderer Opfer sind Gegenstand weiterer umfangreicher Ermittlungen. Auch die Beteiligung anderer Personen an der Tat wird weiterhin untersucht.
Der Hintergrund des möglichen initialen Streits ist noch nicht abschließend geklärt und bleibt Bestandteil der laufenden Ermittlungen.
Die Obduktion des 20-jährigen Opfers erfolgte am Donnerstagnachmittag und bestätigte die bisherigen Ermittlungen: Der Mindener verstarb infolge multipler stumpfer Gewalteinwirkungen gegen seinen Kopf.
Kriminalhauptkommissar Markus Ickler, Leiter der Mordkommission, bittet weiterhin Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung, die in der Nähe des Tatorts stattfand, ihre Fotos und Videos zu sichten, die im Außenbereich aufgenommen wurden. „Sollten Sie den Verdacht haben, dass auf Ihrem Material ein Bezug zu den Umständen der Tat zu erkennen ist, so stellen Sie uns dieses bitte zur Verfügung,“ appelliert Ickler.