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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Hinweisportals von Blaulichtreport Deutschland (nachfolgend „Portal“).
1.2. Mit der Nutzung des Portals erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen.

2. Nutzung des Portals

2.1. Das Portal dient ausschließlich zur Übermittlung von Hinweisen, die für journalistische Recherchen der Redaktion relevant sind.
2.2. Die Nutzung für Notfälle, akute Gefahrensituationen oder Straftaten ist nicht vorgesehen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden (z. B. Notruf 110).
2.3. Hinweise können anonym übermittelt werden. Die Redaktion behandelt Ihre Daten vertraulich.

3. Pflichten der Nutzer

3.1. Sie verpflichten sich, korrekte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
3.2. Das Vortäuschen von Straftaten oder Falschangaben kann strafrechtlich verfolgt werden (§§ 145d, 164 StGB).
3.3. Sie dürfen das Portal nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht für Spam, Werbung oder rechtswidrige Inhalte.

4. Datenschutz

4.1. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die journalistische Verarbeitung von Hinweisen genutzt.
4.2. IP-Adressen werden gehasht gespeichert.
4.3. Anhänge werden sicher auf dem Server gespeichert und nur von der Redaktion eingesehen.

5. Haftung

5.1. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung des Portals entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
5.2. Es wird keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der durch das Portal eingereichten Inhalte übernommen.

6. Änderungen der Nutzungsbedingungen

6.1. Die Redaktion behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.
6.2. Änderungen werden auf dem Portal veröffentlicht und gelten mit Veröffentlichung als akzeptiert, sofern die Nutzung des Portals fortgesetzt wird.

7. Anwendbares Recht

7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Redaktion, soweit gesetzlich zulässig.